AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder mit dem Eigentümer.
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der Makler vermittelt Immobilien sowohl im Alleinauftrag wie auch im Mitvertrieb – falls Objektanbieter in Absprache mit dem Makler die Immobilie über Annoncen oder das Internet gleichzeitig anbieten, ist das für den Vertriebsauftrag nicht schädlich.
- Für die vom Verkäufer oder Vermieter übernommenen Objektangaben können wir keinerlei Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung behalten wir uns vor.
- Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages sind die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge bzw. die ortsübliche Nachweis- oder Vermittlungsgebühr zu zahlen.
- Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Provision für Nachweis und / oder Vermittlung 3,57 % inkl. ges. MwSt. auf den Gesamtpreis. Das Honorar ist am Tag der Beurkundung fällig und zahlbar. Bei Mietobjekten beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. ges. MwSt., bei Gewerbeimmobilien 3,57 Monatskaltmieten inkl. ges. MwSt. und ist zahlbar nach Mietvertragsunterzeichnung.
- Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger anstelle eines eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/ Exposés unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Ebenso hat er uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
- Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und deshalb nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Makler-Informationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Im Falle einer Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäufer-Provision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages wirksam und fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
- Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
- Die Firma Ute Löschner Immobilien überprüft in der Regel die Bonität der vermittelten Vertragspartei, haftet aber nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
- Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist München. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.